Leistungen

Die gesetzlichen Anforderungen an Unternehmen in datenschutzrechtlichen Belangen sind vielfältig und hoch. Seit Inkrafttreten der DSGVO wird von den Unternehmen noch mehr Transparenz erwartet, welche Daten erhoben und verarbeitet werden.

Viele Unternehmen sind aufgrund der vielen Regelungen verunsichert, wie sie mit dem Datenschutz umzugehen haben. Kleine und mittlere Unternehmen fragen sich zudem, ob sie einen Datenschutzbeauftragten überhaupt bestimmen müssen.

Unabhängig von der Frage, ob das Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestimmen muss oder nicht: Der Datenschutz muss in jedem Unternehmen beachtet werden.

Bei Nichtbeachtung des Datenschutzes in einem Unternehmen droht die Verhängung von empfindlichen Bußgeldern seitens der Aufsichtsbehörde.

Wir analysieren mit Ihnen die Struktur und die Abläufe in Ihrem Unternehmen, um so zu bestimmen, welche personenbezogenen Daten in Ihrem Betrieb erhoben und verarbeitet werden.

Wir bieten Ihrem Unternehmen ein Konzept bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Sofern Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benötigt, übernehmen wir die Aufgabe als externer Datenschutzbeauftragter.

In uns finden Sie einen kompetenten und zuverlässigen Partner im Bereich Datenschutz.

Lassen Sie uns kennenlernen.

Arztpraxen

Patientendaten unterliegen dem besonderen Datenschutz. In der Arztpraxis ist es deshalb und wegen der beruflichen Verschwiegenheitspflicht von größter Bedeutung, sehr sorgsam mit diesen Informationen umzugehen. Die Gesundheitsinformationen einer Person gehören nämlich zu den besonderen Arten personenbezogener Daten und sind als solche besonders schützenswert. Arztpraxen brauchen deshalb ein Datenschutzmanagement, um sicherzustellen und dokumentiert nachweisen zu können, dass sie den Datenschutz entsprechend der EU-DSGVO wahren. Das umfasst unter anderem:

 

  1. Überprüfung aller internen Verarbeitungsvorgänge
  2. Erstellung eines Verzeichnisses für Verarbeitungsvorgänge
  3. Benennung eines Datenschutzbeauftragten
  4. Erarbeitung einer internen Datenschutzrichtlinie
  5. Überprüfung und Anpassung vorhandener Verträge und Formulare
  6. Sicherheit der Datenverarbeitung
  7. Datenschutzkonforme Gestaltung der Homepage
  8. Einholung von Einwilligungserklärungen für besondere Datenverarbeitungsvorgänge
  9. Datenschutzrechtliche Informations- und Auskunftspflichten
  10. Einrichtung von datenschutzrechtlichen Melde- und Löschpflichten
Handwerksbetriebe

Damit die Aufträge der Kunden ausgeführt werden können, bedarf es einer Organisation.

Es muss aufgenommen werden, wie der Kunde heißt, wo er wohnt und was seine Wünsche bei der Durchführung der Arbeiten sind. All dies sind personenbezogene Daten, die der Handwerksbetrieb tagtäglich verarbeitet. Nicht selten müssen Aufträge von Subunternehmern durchgeführt werden oder bei einem Lieferanten muss für den Kunden noch Material bestellt werden. Hierfür werden die personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte weitergegeben. Bei diesen ganzen Vorgängen sind die Datenschutzvorschriften der EU-DSGVO zu wahren und umzusetzen.

Auch wenn der Handwerksbetrieb im Internet über eine Homepage für sich wirbt, muss der Datenschutz eingehalten werden.

Dies sind nur einige von den vielen Punkten, die zu beachten sind.

Wir prüfen in Ihrem Handwerksbetrieb mitunter folgende Punkte:

 

  1. Überprüfung aller internen Verarbeitungsvorgänge
  2. Erstellung eines Verzeichnisses für Verarbeitungsvorgänge
  3. Benennung eines Datenschutzbeauftragten
  4. Erarbeitung einer internen Datenschutzrichtlinie
  5. Überprüfung und Anpassung vorhandener Verträge und Formulare
  6. Sicherheit der Datenverarbeitung
  7. Datenschutzkonforme Gestaltung der Homepage
  8. Einholung von Einwilligungserklärungen für besondere Datenverarbeitungsvorgänge
  9. Datenschutzrechtliche Informations- und Auskunftspflichten
  10. Einrichtung von datenschutzrechtlichen Melde- und Löschpflichten
KFZ-Werkstätten

Eine KFZ-Werkstatt kommt mit mehr personenbezogenen Daten in Kontakt, als man auf den ersten Blick vermutet. Personenbezogene Daten werden mitunter für die Auftragsverwaltung, die Kredit-und Debitorenbuchhaltung, und für Warenbestellungen verarbeitet.

Eventuell schützen Sie sogar Ihre Werkstatt mithilfe von Videoüberwachung?

Wir beraten Sie umfassend und passen die Umsetzung der EU-DSGVO auf Ihre Bedürfnisse sowie den gesetzlichen Vorgaben an.

Zu den relevanten Punkten zählen mitunter:

Das umfasst unter anderem:

 

  1. Überprüfung aller internen Verarbeitungsvorgänge
  2. Erstellung eines Verzeichnisses für Verarbeitungsvorgänge
  3. Benennung eines Datenschutzbeauftragten
  4. Erarbeitung einer internen Datenschutzrichtlinie
  5. Überprüfung und Anpassung vorhandener Verträge und Formulare
  6. Sicherheit der Datenverarbeitung
  7. Datenschutzkonforme Gestaltung der Homepage
  8. Einholung von Einwilligungserklärungen für besondere Datenverarbeitungsvorgänge
  9. Datenschutzrechtliche Informations- und Auskunftspflichten
  10. Einrichtung von datenschutzrechtlichen Melde- und Löschpflichten
Vereine

Ob der Kreisligaverein um die Ecke oder der große Bundesligaclub: In Beiden werden personenbezogene Daten verarbeitet, wenn auch in verschiedenen Dimensionen.

Was bei der Umsetzung der EU-DSGVO in Ihrem Verein erforderlich ist, kann nur durch eine umfassende und professionelle Analyse abgeschätzt werden. Hierzu gehört die Prüfung, in welcher Abteilung des Vereins und in welchem Ausmaß personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden.

Kommt in Ihrem Stadion Videoüberwachung zum Einsatz? Hier muss das Verhältnis zwischen dem Interesse an der Stadionsicherheit einerseits und dem Interesse des Einzelnen andererseits abgeschätzt und zu einem Ergebnis geführt werden, das die Sicherheit auf gleichem hohen Niveau gewährleistet.

Durch langjährige Zusammenarbeit mit Bundesligavereinen wissen wir, auf was es Vereinen ankommt.

Relevant werden bei der Umsetzung der DSGVO für Vereine mitunter folgende Punkte:

 

  1. Überprüfung aller internen Verarbeitungsvorgänge
  2. Erstellung eines Verzeichnisses für Verarbeitungsvorgänge
  3. Benennung eines Datenschutzbeauftragten
  4. Erarbeitung einer internen Datenschutzrichtlinie
  5. Überprüfung und Anpassung vorhandener Verträge und Formulare
  6. Sicherheit der Datenverarbeitung
  7. Datenschutzkonforme Gestaltung der Homepage
  8. Einholung von Einwilligungserklärungen für besondere Datenverarbeitungsvorgänge
  9. Datenschutzrechtliche Informations- und Auskunftspflichten
  10. Einrichtung von datenschutzrechtlichen Melde- und Löschpflichten
KMU

Gerade bei kleinen und mitunter auch bei mittleren Unternehmen muss immer abgeschätzt werden, ob nach der EU-DSGVO die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nötig ist.

Dies bedarf einer Analyse des Unternehmens und der Betrachtung, wo und im welchen Ausmaß personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden.

Denn auch wenn das Unternehmen sehr klein ist, können dort sensible persönliche Daten verarbeitet werden, die die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nötig werden lassen.

Auch wenn kein Datenschutzbeauftragter benötigt wird, muss Ihr Unternehmen die Vorschriften der EU-DSGVO umsetzen.

So helfen wir kleinen und mittleren Unternehmen erfolgreich bei der Umsetzung der EU-DSGVO.

Bei der Umsetzung sind mitunter folgende Punkte relevant:

 

  1. Überprüfung aller internen Verarbeitungsvorgänge
  2. Erstellung eines Verzeichnisses für Verarbeitungsvorgänge
  3. Benennung eines Datenschutzbeauftragten
  4. Erarbeitung einer internen Datenschutzrichtlinie
  5. Überprüfung und Anpassung vorhandener Verträge und Formulare
  6. Sicherheit der Datenverarbeitung
  7. Datenschutzkonforme Gestaltung der Homepage
  8. Einholung von Einwilligungserklärungen für besondere Datenverarbeitungsvorgänge
  9. Datenschutzrechtliche Informations- und Auskunftspflichten
  10. Einrichtung von datenschutzrechtlichen Melde- und Löschpflichten
Schulen

Im Rahmen von pädagogischer und lehrender Tätigkeit werden sowohl die Einrichtung, als auch die Lehrkörper der Schule mit personenbezogenen Angaben konfrontiert.

Bei vielen Daten handelt es sich um vertrauensvolle Daten, mit denen umgegangen werden muss und die eines besonderen Schutzes bedürfen.

Bei der Analyse ist daher wichtig, die Verarbeitungsprozesse zu erkennen und die geeigneten Maßnahmen für die sensiblen Bereiche zu einzuleiten.

Wir betreuen erfolgreich verschiedene Lehreinrichtungen bei der Umsetzung der EU-DSGVO.

Das umfasst unter anderem:

 

  1. Überprüfung aller internen Verarbeitungsvorgänge
  2. Erstellung eines Verzeichnisses für Verarbeitungsvorgänge
  3. Benennung eines Datenschutzbeauftragten
  4. Erarbeitung einer internen Datenschutzrichtlinie
  5. Überprüfung und Anpassung vorhandener Verträge und Formulare
  6. Sicherheit der Datenverarbeitung
  7. Datenschutzkonforme Gestaltung der Homepage
  8. Einholung von Einwilligungserklärungen für besondere Datenverarbeitungsvorgänge
  9. Datenschutzrechtliche Informations- und Auskunftspflichten
  10. Einrichtung von datenschutzrechtlichen Melde- und Löschpflichten
Rechtsanwaltskanzleien

In datenschutzrechtlichen Fragen betreuen wir auch Rechtsanwaltskanzleien geben Rat, was bei der Mandatsbearbeitung im Hinblick auf die Vorgaben der DSGVO zu beachten ist.

Da der Rechtsanwalt mit vielen sensiblen und persönlichen Daten konfrontiert wird und schon berufsrechtlich eine Verschwiegenheitspflicht hat, tritt die DSGVO nun hierneben und muss im Arbeitsprozess integriert werden.

Da wir selbst seit vielen Jahren Rechtsanwälte sind, sind uns die Prozesse in einer Rechtsanwaltskanzlei selbstverständlich bestens geläufig und können so die Kolleginnen und Kollegen in datenschutzrechtlichen Belangen ihrer Kanzlei beraten und die Bestimmungen der DSGVO umsetzen.

Zu den wesentlichen Punkten im Datenschutz bei Kanzleien zählen:

  1. Überprüfung aller internen Verarbeitungsvorgänge
  2. Erstellung eines Verzeichnisses für Verarbeitungsvorgänge
  3. Benennung eines Datenschutzbeauftragten
  4. Erarbeitung einer internen Datenschutzrichtlinie
  5. Überprüfung und Anpassung vorhandener Verträge und Formulare
  6. Sicherheit der Datenverarbeitung
  7. Datenschutzkonforme Gestaltung der Homepage
  8. Einholung von Einwilligungserklärungen für besondere Datenverarbeitungsvorgänge
  9. Datenschutzrechtliche Informations- und Auskunftspflichten
  10. Einrichtung von datenschutzrechtlichen Melde- und Löschpflichten
Steuerberater

In datenschutzrechtlichen Fragen betreuen wir auch Steuerberaterkanzleien und erläutern Ihnen, was bei der Mandatsbearbeitung im Hinblick auf die Vorgaben der DSGVO zu beachten ist.

Der Steuerberater wird tagtäglich mit vertrauensvollen Finanzdaten seiner Mandanten betreut.

Der Datenschutz ist daher auch hier ein sehr wichtiges Thema.

Wir erklären Ihren Mitarbeitern, worauf sie bei Ihrer Arbeit achten müssen und sensibilisieren sie in datenschutzrechtlichen Punkten.

Bei der Umsetzung der EU-DSGVO sind bei einer Steuerberaterkanzlei mitunter folgende Punkte zu beachten:

 

  1. Überprüfung aller internen Verarbeitungsvorgänge
  2. Erstellung eines Verzeichnisses für Verarbeitungsvorgänge
  3. Benennung eines Datenschutzbeauftragten
  4. Erarbeitung einer internen Datenschutzrichtlinie
  5. Überprüfung und Anpassung vorhandener Verträge und Formulare
  6. Sicherheit der Datenverarbeitung
  7. Datenschutzkonforme Gestaltung der Homepage
  8. Einholung von Einwilligungserklärungen für besondere Datenverarbeitungsvorgänge
  9. Datenschutzrechtliche Informations- und Auskunftspflichten
  10. Einrichtung von datenschutzrechtlichen Melde- und Löschpflichten
Architekten

In einem Architekturbüro planen, steuern und analysieren Sie Bauprojekte für Ihre Kunden.

Hierbei kommen Sie in Kontakt mit personenbezogenen Daten Ihrer Kunden, mitunter in der Auftragsverwaltung und der Kreditoren-und Debitorenbuchhaltung.

Wir analysieren mit Ihnen, in welchen Bereichen Ihres Architekturbüros personenbezogene Daten verarbeitet werden und erstellen mit Ihnen einen Arbeitsplan zur Umsetzung der Vorgaben der DSGVO.

Mitunter dürften folgende Punkte relevant sein:

 

  1. Überprüfung aller internen Verarbeitungsvorgänge
  2. Erstellung eines Verzeichnisses für Verarbeitungsvorgänge
  3. Benennung eines Datenschutzbeauftragten
  4. Erarbeitung einer internen Datenschutzrichtlinie
  5. Überprüfung und Anpassung vorhandener Verträge und Formulare
  6. Sicherheit der Datenverarbeitung
  7. Datenschutzkonforme Gestaltung der Homepage
  8. Einholung von Einwilligungserklärungen für besondere Datenverarbeitungsvorgänge
  9. Datenschutzrechtliche Informations- und Auskunftspflichten
  10. Einrichtung von datenschutzrechtlichen Melde- und Löschpflichten